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HALLENRADSPORT

1. Geschichtliches

 

Das Fahrrad erfreut sich heute so großer Volkstümlichkeit, dass es jedes Kind zu lenken versteht. Es verwirklicht den Traum der Menschen, sich leicht und schnell mit eigener Kraft fortzubewegen. Als sein eigentlicher Erfinder gilt der badische Oberforstmeister FREIHERR VON DRAIS . Sein “Reitrad“ bestand aus einer zweirädrigen Holzkonstruktion mit Sattel, auf dem der Fahrer saß und sich mit beiden Beinen abwechselnd vom Erdboden abstieß. Aber erst die folgenden Erfindungen des Pedals, der Luftbereifung und des Stahlrades bereiteten dem neuen Fortbewegungsmittel den Weg in die Zukunft:

1839 - Entwicklung von Pedale, Tretkurbel, Fahrgestell und Lenkstange

1840-1880 - Entwicklung von Stahlrohrrahmen, Kugellager, Metallspeichen, Metallfelgen und Gummireifen

1885 - Entwicklung von Zahnradkettenantrieb mit Übertragung auf ein Hinterrad gleicher Größe

1888 - Entwicklung von Radmantel und Luftschlauch

Allein da man die Spuren der Herrn von Drais verließ und in der Folge HOCHRÄDER baute, Verlängerte man diesen Weg unnötig, weshalb sich ihm der Sport viel eher zuwandte, ehe es sich wegen der Gefährlichkeit beim Sturze als allgemeines Verkehrsmittel einbürgerte.

Noch im Jahre 1882 wurde ein Mitglied des Berliner Velozipedklubs (velocitas = Geschwindigkeit; pedis = des Fußes) in Polizei-gewahrsam genommen, weil er auf öffentlicher Straße gefahren war. Vor Gericht beantragte der Staatsanwalt auf Grund der Polizeiverordnung, welche das Rollen von Fässern und Rädern auf der Straße verbot, weil dies geeignet sei, Pferde scheu zu machen, für den Inhaftierten 1 Mark Strafe oder 1 Tag Haft. Der Hohe Gerichtshof war etwas weitsichtiger, indem er sich der Meinung des Verteidigers anschloss, der das Veloziped als einen Wagen hinstellte, dessen Benutzung nicht unter die Polizeiverordnung falle, und sprach den Angeklagten frei.

In Dresden erregten im gleichen Jahr 6 Arbeiter großes Aufsehen, weil sie allmorgendlich aus den umliegenden Dörfern in die Striesener Vorstadt mit dem Rad zur Arbeit fuhren: “Sie sind sehr geübt, denn manchmal tragen sie sogar Handwerkszeug, eine Säge, ein Beil etc. auf dem Rücken.“

Auch in unsere Oberlausitz hatte zunächst das Hochrad seinen Einzug gehalten. Die Velozipedfabriken Rullmann in Zittau, Richter und Riedel in Richtenau sowie die Firma Urban in Löbau sorgten für eine Verbreitung. Das Reichenauer Unternehmen erbot sich sogar, “Unterricht gratis“ zu erteilen. Im Jahr 1887 bietet der Walddorfer Einwohner E. Gärtner, Nummer 139, sein Bicycle (Zweirad) zum Verkauf an, weil dessen Radhöhe von 1,30 m ihm zu niedrig sei, und ein Eibauer Einwohner bietet sein Veloziped von 1,42 m Höhe auch zum Verkauf an. Der Seifhennersdorfer Stellmacher Järschel (Rumburger Straße 19) fuhr auf seinem selbstgebauten Hochrade, dessen Teile vollkommen aus Holz waren, noch bis in unser Jahrhundert hinein durchs Dorf. Später wurden HOCHRÄDER nur noch bei Festzügen gezeigt.

Hochfahrradfahrer am 1. Mai 1940:v.l.n.r.: Pilz, Siegfried / Selunka, Horst / Heinitz, Johannes / Quapil, Hannes

Erst als man in den 80er Jahren des Vorigen Jahrhunderts zum alten Modell der “Draisine“ , dem Niederrade, zurückkehrte und sogenannte “Rover“ konstruierte, war dem Rad der Weg zum allgemeinen Verkehrsmittel freigegeben. Denn das bald darauf einsetzende rasche Ansteigen der Produktion in den 90er Jahren erhöhte die Sicherheit und Annehmlichkeit des Fahrens und mehr.

Das Fahrrad war zum schnellsten Verkehrsmittel auf der Straße geworden. Zugleich erwarb es sich einen lästigen Feind. Die Pferde scheuten zwar nicht mehr, aber die vielen, überall in den Dörfern frei unherlaufenden Hunde rannten kläffend neben dem Radler her, stets bestrebt, ihn ins Bein zu beißen oder ihm wenigstens die Hose zu zerreißen. In jener Zeit der Hundenot versahen sich die Fahrer mit Hundepeitschen, die sie an der Lenkstange befestigten. Als Schutzmittel gegen die vierbeinigen Angreifer empfahl 1887 H. Burkhardt in Löbau Knall-Bomben, a Stück 3 Pfennig, die allgemeinen in Anwendung gekommen waren und nach dem Wurf auf die Straße mit lautem Knall platzten und eine starke Rauchwolke erzeugten.

Heute haben wir nur noch ein Schmunzeln übrig einen Beitrag der Zittauer Morgen-Zeitung vom 3. Juli 1927

Verkehrsvorschriften für Radfahrer:

1. Fahre immer so, dass du dein Rad in der Gewalt hast.

2. Du bist genau so wie der Kraftfahrer und der Geschirrführer den Verkehrsvorschriften unterworfen.

3. Du hast stets rechts zu fahren, auch wenn kein Verkehr herrscht, links in großem
Bogen in die Straße einzubiegen, rechts in kurzer Wendung.

4. Halte dich nicht an Wagen an.

5. Lass die Lenkstange nicht los. Unternimm keine Wettfahrten. Kunststücke macht man nicht auf der Straße.

6. Durch Mitnahme anderer Personen gefährdest Du Dich und andere. Das Fahrrad ist nur für eine Person berechnet!

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